Anmeldung
aktuell Sind alle unsere Therapeutinnen voll ausgelastet. Eine Warteliste führen wir nicht.
ANMELDUNG
Anmeldungen sind durch die Patienten selbst, durch die Sorgeberechtigten sowie in deren Einverständnis auch durch Drittpersonen (Pädiater, Kliniken, andere Institutionen) möglich. Sie können sich über unser Anmeldeformular oder per Email anmelden. Wenn jemand von uns Kapazität hat, werden Sie innerhalb von zwei Wochen kontaktiert, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Wenn Sie innerhalb dieser Frist nichts hören, sind alle Therapeutinnen voll ausgelastet. In Schulferienzeiten kann sich diese Frist verlängern. Eine Warteliste führen wir nicht.
Anmeldeformular
KOSTENÜBERNAHME
Es bestehen verschiedene Möglichkeiten der Kostenübernahme.
GRUNDVERSICHERUNG DER KRANKENKASSE
Die Kosten werden, abzüglich der 10%igen Selbstbehalts von der Grundversicherung übernommen. Sollten Sie im Rahmen eines Hausarzt- oder HMO-Modells versichert sein, ist eine vorgängige Zuweisung durch den Hausarzt notwendig. Behandlungen bei Psychologinnen benötigen in jedem Fall eine ärzliche Anordnung.
ZUSATZVERSICHERUNG DER KRANKENKASSE
Wenn Sie über eine Zusatzversicherung verfügen, welche psychotherapeutische Leistungen beinhaltet, vergütet Ihnen diese einen Teil der Behandlungskosten.
SELBSTZAHLUNG
Sollten Sie keine Beteiligung der Krankenkasse wünschen, besteht die Möglichkeit, die Kosten für die Behandlung selbst zu tragen. Der Behandlungstarif hierfür wird vorgängig mit der jeweiligen Therapeutin vereinbart.
IV-VERFÜGUNG
Verfügen Sie über eine Kostengutsprache der Invalidenversicherung (IV) für eine Psychotherapie oder medizinische Massnahmen, so werden die Kosten von der IV getragen.
SCHULGEMEINDE
Ist eine Psychotherapie aus Sicht der Schule indiziert, übernimmt die Schulgemeinde die Kosten der Behandlung.
OPFERHILFE
Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einer Straftat, kann bei der kantonalen Opferhilfe Antrag auf Kostenübernahme für die Behandlung gestellt werden.
UNFALLVERSICHERUNG
Stehen die Symptome im Zusammenhang mit einem Unfall, wird die Behandlung durch die Unfallversicherung übernommen.
AUSGEFALLENE TERMINE
Sollten Sie einen bereits vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie darum mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Andernfalls werden wir diesen in der Regel verrechnen.